Erklärung zur Barrierefreiheit

Markert Consulting (Sven Markert) ist bemüht, seine Website markert-consulting.de im Einklang mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website markert-consulting.de ist mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA wegen der nachfolgend aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung

  • Das Kontaktformular auf der Website könnte für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern eingeschränkt zugänglich sein.
  • Einige eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z. B. Google Maps) entsprechen möglicherweise nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17. Juni 2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung ist vorgesehen.

4. Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen oder Informationen in einer anderen Form benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren:

  • Verantwortliche Person: Sven Markert
  • Unternehmen: Markert Consulting
  • Anschrift: Sepp-Herberger-Str. 8, 64683 Einhausen
  • Telefon: +49 6251 852 8547
  • E-Mail: markert@markert-consulting.de

 

Wir werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten.

 


Hinweis: Markert Consulting ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Die EU-Richtlinie 2016/2102 richtet sich primär an öffentliche Stellen. Diese Erklärung wird freiwillig bereitgestellt, um das Engagement für eine zugängliche und nutzerfreundliche Website zu dokumentieren.

 

Stand: 17. Juni 2026